Bauarbeiten, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, werden gemäß berufsgenossenschaftlicher Regel DGUV 101-004 auch als „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ bezeichnet.

Bei diesen besonders gefährlichen Arbeiten sind zusätzlich zum normalen Arbeitsschutz je nach Gefahrstoff-Situation weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, wie z. B. Atemschutzmasken oder spezielle Schutzanzüge erforderlich.

Im Geschäftsfeld „Kontaminierte Bereiche“ bietet KAUB UMWELT CONSULT folgende Leistungen an:

  • Beratung des Bauherrn bzgl. Arbeitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Erstellung von Arbeitssicherheitsplänen (ArSi-Pläne)
  • Stellung von Koordinatoren gemäß DGUV 101-004
  • Erstellung von Gefährdungsabschätzungen
  • Ermittlung kontaminationsbedingter Mehrkosten
  • Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsschutz-Behörden
  • Ausschreibung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Gutachterliche / meßtechnische Überwachung
  • Dokumentation von Arbeiten in kontaminierten Bereichen